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Pflegegrad 1 – 5
Pflegegrad

Pflegegrad 1 bis 5: Welche Leistung bei welchem Grad

Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag — was bei jedem Pflegegrad konkret auf dem Tisch liegt.

FR
Fritz Redaktion Pflege-Redaktion · Fritz
10. März 2026 · 7 Min Lesezeit

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt der alten drei Pflegestufen. Sie messen, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist — von geringer Beeinträchtigung (Grad 1) bis zur schwersten Pflegebedürftigkeit (Grad 5).

Die wichtigsten Geldleistungen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für die monatlichen Leistungen. Maßgeblich ist immer der aktuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse, da sich die Beträge mit der Pflegereform ändern können.

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld / Monat347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistung / Monat796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Pflegehilfsmittel §40 / Monat42 €42 €42 €42 €42 €
Entlastungsbetrag / Monat131 €131 €131 €131 €131 €

Pflegegrad 1: der oft unterschätzte Einstieg

Pflegegrad 1 bringt kein Pflegegeld — aber wichtige Sachleistungen: den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich, Zuschüsse für Wohnraumanpassung, und vor allem den vollen Anspruch auf die 42-€-Pflegebox. Gerade hier wird am meisten Geld verschenkt.

Pflegegrad 2 und 3: die häufigsten Grade

Die meisten Pflegebedürftigen liegen bei Grad 2 oder 3. Hier kommen Pflegegeld und Pflegesachleistungen ins Spiel — und beides lässt sich als „Kombinationsleistung" mischen, wenn ein Pflegedienst nur teilweise unterstützt.

Pflegegrad 4 und 5: umfassende Versorgung

Bei schwerer und schwerster Pflegebedürftigkeit steigen alle Beträge deutlich. Zusätzlich relevant: höhere Zuschüsse für vollstationäre Pflege und für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Welche Leistungen sich kombinieren lassen

  • Pflegegeld + Pflegesachleistung als Kombinationsleistung
  • Entlastungsbetrag (131 €) zusätzlich für Betreuung & Haushaltshilfe
  • Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege bei Ausfall der Pflegeperson
  • Pflegebox (42 €) — immer zusätzlich und unabhängig

Häufige Fragen

Bei welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?

Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 erhält stattdessen den Entlastungsbetrag und Sachleistungen wie die Pflegebox.

Ist die Pflegebox bei jedem Pflegegrad gleich?

Ja. Die bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel stehen bei Pflegegrad 1 bis 5 in gleicher Höhe zu — der Grad spielt dabei keine Rolle.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt (für pflegende Angehörige). Sachleistungen rechnet ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Kasse ab.

Kann sich ein Pflegegrad ändern?

Ja. Bei Verschlechterung können Sie eine Höherstufung beantragen. Auch eine Herabstufung ist möglich, wenn sich der Zustand bessert.

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