Verhinderungspflege richtig nutzen: das Auszeit-Budget
Wenn die Pflegeperson mal ausfällt — Urlaub, Krankheit, Auszeit. So holen Sie das Geld, das Ihnen zusteht.
Wer einen Angehörigen pflegt, ist im Dauereinsatz. Für Urlaub, Krankheit oder einfach einen freien Tag gibt es die Verhinderungspflege: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege.
Wie viel Geld gibt es?
Der Grundbetrag liegt bei bis zu 1.612 € pro Jahr. Wird er mit nicht genutzter Kurzzeitpflege kombiniert, ist insgesamt deutlich mehr möglich. Maßgeblich ist der aktuelle Stand nach der Pflegereform — fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.
Wer darf die Ersatzpflege übernehmen?
- Ein ambulanter Pflegedienst
- Eine selbstständige Pflegekraft
- Nachbarn, Freunde oder Bekannte
- Nahe Angehörige (dann meist nur in Höhe des Pflegegeldes + nachgewiesener Aufwand)
Stundenweise oder tageweise?
Wichtig: Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt — und die Tage zählen nicht gegen das Kontingent. Das macht die stundenweise Variante besonders attraktiv für regelmäßige Auszeiten.
So beantragen Sie Verhinderungspflege
- Formular „Verhinderungspflege" bei der Pflegekasse anfordern (oft online).
- Zeitraum und Ersatzpflegeperson eintragen.
- Belege sammeln (Rechnungen des Pflegedienstes oder Quittungen).
- Antrag einreichen — auch rückwirkend im laufenden Jahr möglich.
Häufig verschenkt: der Jahresanspruch
Der Anspruch ist ein Jahresbudget. Was bis zum Jahresende nicht genutzt wurde, verfällt weitgehend. Wer regelmäßig kleine Auszeiten nimmt, schöpft das Budget am sinnvollsten aus.
Häufige Fragen
Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege.
Wie viel zahlt die Verhinderungspflege?
Grundsätzlich bis zu 1.612 € pro Jahr, durch Kombination mit Kurzzeitpflege mehr. Die genauen Beträge richten sich nach dem aktuellen Stand der Pflegereform.
Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Ja, innerhalb des laufenden Kalenderjahres ist eine rückwirkende Abrechnung mit Belegen möglich.
Wird mein Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?
Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden/Tag) nicht. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für diese Tage anteilig weitergezahlt.