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Pflegegrad 1 – 5
Rechtliches · §40 SGB XI

Vollmacht zur
Antragstellung.

Mit Ihrer Unterschrift darf Fritz den Pflegehilfsmittel-Antrag bei Ihrer Kasse stellen. Sechs Paragraphen, zwei Minuten Lesezeit.

§ 1

Zweck der Vollmacht

Diese Vollmacht ermächtigt die [Firmenname] GmbH (nachfolgend „Fritz"), in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung folgende Handlungen gegenüber Ihrer Pflegekasse vorzunehmen:

  • Beantragung der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach §40 Abs. 2 SGB XI
  • Einreichung aller dazu erforderlichen Unterlagen
  • Entgegennahme von Genehmigungsbescheiden
  • Direkte Abrechnung der monatlichen Pauschale (bis 42 €) mit der Pflegekasse
  • Korrespondenz mit der Pflegekasse zum Zweck der laufenden Belieferung
§ 2

Umfang

Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf Leistungen nach §40 Abs. 2 SGB XI. Sie umfasst nicht andere Versicherungsleistungen, insbesondere nicht:

  • §40 Abs. 1 SGB XI (technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollator)
  • §45b SGB XI (Entlastungsbetrag)
  • Leistungen der Krankenversicherung (§33 SGB V)
  • Andere Anträge oder Beschwerden
§ 3

Widerruf

Sie können diese Vollmacht jederzeit widerrufen — formlos per Anruf, E-Mail oder über das Status-Dashboard. Bereits genehmigte Lieferungen bleiben davon unberührt. Nach Widerruf informiert Fritz Ihre Pflegekasse; zukünftige Lieferungen werden eingestellt.

§ 4

Dauer

Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum Ende der Geschäftsbeziehung mit Fritz.

§ 5

Keine Untervollmacht

Fritz darf die Vollmacht nicht an Dritte weitergeben. Zulässig ist lediglich die Weitergabe an Mitarbeitende von Fritz zur internen Bearbeitung Ihres Antrags.

§ 6

Unterschrift

Die Vollmacht wird wirksam mit Ihrer digitalen Unterschrift im Antragsprozess. Eine Kopie der unterschriebenen Vollmacht wird Ihnen per E-Mail zugestellt und kann jederzeit als PDF heruntergeladen werden.

Muster-Vollmacht. Die finale Fassung erhalten Sie als PDF nach Antragsabschluss. Stand: [Monat Jahr]