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Pflegegrad 1 – 5
Antrag

Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt zum Bescheid

Vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum MD-Besuch — die komplette Anleitung ohne Behördendeutsch.

FR
Fritz Redaktion Pflege-Redaktion · Fritz
15. April 2026 · 8 Min Lesezeit

Ohne Pflegegrad keine Leistungen. Er entscheidet über Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege — und auch über die 42-€-Pflegebox. Der Antrag selbst ist kostenlos und formlos möglich.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf oder ein formloser Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung." Das Datum dieses Antrags zählt — ab da laufen die Leistungen rückwirkend, sobald der Pflegegrad bewilligt ist.

Schritt 2: Das Gutachten (MD / MEDICPROOF)

Nach dem Antrag schickt die Kasse einen Gutachter — bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten von MEDICPROOF. Der Termin findet zu Hause statt und dauert etwa eine Stunde.

Die 6 Module der Begutachtung

Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen — daraus ergibt sich der Pflegegrad:

  • Mobilität — z. B. Aufstehen, Treppensteigen (Gewichtung 10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (zusammen mit dem nächsten Modul 15 %)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung — Waschen, Anziehen, Essen (40 %)
  • Bewältigung von Krankheits- und Therapieanforderungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Schritt 3: Der Bescheid

Innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antrag muss die Pflegekasse entscheiden. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit dem Pflegegrad (1–5) oder einer Ablehnung.

So bereiten Sie das Gutachten vor

  • Pflegetagebuch führen: Notieren Sie über 1–2 Wochen, bei welchen Tätigkeiten wie viel Hilfe nötig ist.
  • Ehrlich bleiben, aber nichts beschönigen: Viele stellen sich beim Termin „besser" dar, als der Alltag ist — das kostet Pflegegrad-Punkte.
  • Unterlagen bereithalten: Arztberichte, Medikamentenplan, Hilfsmittel.
  • Eine Vertrauensperson dabei haben, die den Alltag kennt.

Antrag abgelehnt oder zu niedrig? Widerspruch!

Gegen jeden Bescheid können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Ein erheblicher Teil der Widersprüche ist erfolgreich. Fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie es und begründen Sie konkret, wo der Hilfebedarf höher ist.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei Fristüberschreitung steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung von 70 € pro Woche zu.

Was kostet es, einen Pflegegrad zu beantragen?

Nichts. Antrag und Begutachtung sind für Sie kostenlos.

Reicht Pflegegrad 1 für die Pflegebox?

Ja. Schon ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf bis zu 42 € Pflegehilfsmittel pro Monat.

Kann ich den Pflegegrad höher stufen lassen?

Ja. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen — der Ablauf ist derselbe wie beim Erstantrag.

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