0151 4284 8342
News
§40 SGB XI · 100 % von der PflegekasseWir übernehmen den Antrag — Sie kümmern sich um sichVolle Pauschale jeden Monat — kostenlose PflegehilfsmittelVersandkostenfrei · diskret verpacktPflegegrad 1–5 · Alle Kassen · Bundesweit§40 SGB XI · 100 % von der PflegekasseWir übernehmen den Antrag — Sie kümmern sich um sichVolle Pauschale jeden Monat — kostenlose PflegehilfsmittelVersandkostenfrei · diskret verpacktPflegegrad 1–5 · Alle Kassen · Bundesweit
Pflegegrad 1 – 5
Leistungen

42 € Pflegehilfsmittel: Was Ihnen monatlich zusteht

Ab Pflegegrad 1, ohne Eigenanteil, jeden Monat — und warum die wenigsten den Anspruch nutzen.

C
Cihan Geschäftsführer · Fritz
22. Januar 2025 · 5 Min Lesezeit

Es klingt fast zu schön: Bei jedem Pflegegrad — 1 bis 5 — zahlt die Pflegekasse 42 € pro Monat für Verbrauchshilfsmittel. Ohne Eigenanteil. Ohne Antrag jedes Mal neu. Einmal genehmigt, läuft es automatisch.

Das nennt sich §40 SGB XI, und der Anspruch besteht seit Jahren. Trotzdem nutzen ihn nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbands nur etwa 50 % der Berechtigten.

Was ist im Anspruch enthalten?

Verbrauchshilfsmittel sind alles, was im Pflegealltag aufgebraucht wird. Konkret:

  • Einmalhandschuhe (latexfrei oder Latex)
  • Bettschutzeinlagen (Einmal- oder Mehrweg)
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Hände- und Flächendesinfektion
  • Schutzschürzen für die Pflegeperson
  • Fingerlinge, Mundschutz

Was nicht enthalten ist

Wichtig zu wissen: Inkontinenzprodukte (Windeln, Einlagen) laufen NICHT über §40, sondern über die Krankenkasse — wenn ärztliche Verordnung vorliegt. Auch technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Toilettenstuhl sind separat (§40 Abs. 2 SGB XI).

Warum 42 €? Und ändert sich das?

Der Betrag wurde 2025 von 40 € auf 42 € pro Monat angehoben. Die nächste Anpassung ist gesetzlich nicht vorgesehen, aber im Zuge der Pflegereform 2026 wird über eine weitere Erhöhung diskutiert.

Ungenutzte Beträge verfallen

Wer im Januar nichts bestellt, hat im Februar nicht 84 €. Der Anspruch ist monatlich gedeckelt und nicht übertragbar. Genau deshalb ist die monatliche Pflegebox so beliebt: Was bestellt ist, ist genutzt.

Wie kommt man an die Pflegebox?

Drei Voraussetzungen: anerkannter Pflegegrad (1–5), häusliche Pflege (kein Pflegeheim), und ein zugelassener Lieferant. Bei Fritz reichen Pflegegrad-Bescheid und eine digitale Vollmacht — wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse.

Häufige Fragen

Bekomme ich die 42 € auch im Pflegeheim?

Nein. §40 gilt nur für häusliche Pflege. Im Pflegeheim sind Verbrauchshilfsmittel über den Heimsatz abgedeckt.

Kann ich die Box selbst zusammenstellen?

Ja. Bei Fritz wählen Sie aus, welche Produkte Sie wirklich brauchen — keine Standard-Pakete mit Sachen, die Sie nicht nutzen.

Was, wenn ich mehr als 42 € brauche?

Den Mehrbedarf bezahlen Sie selbst. Aber: Bei vielen Familien reichen die 42 € völlig — vor allem mit individuell zusammengestellten Boxen.

— Jetzt starten

Ihre Box.
In zwei Minuten
beantragt.

Kostenlos. Ohne Papier. Ohne Anrufschleifen.

Box beantragen
  • Keine Pflicht-Daten
  • 2 Min Aufwand
  • Kostenlos für Sie
Frau Hartmann, Pflege-Lotsin bei Fritz, freundlich und kompetent.
Frau Hartmann Ihre Pflege-Lotsin
Lieber persönlich? 0151 4284 8342
  • Mo–Fr 8–18 Uhr
  • Kostenlos aus allen Netzen
  • Deutsch & Türkisch

Falls besetzt, ruft Frau Hartmann innerhalb eines Werktages zurück.